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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2009 - L 24 KR 173/09 B ER   

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LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2009 - L 24 KR 173/09 B ER (https://dejure.org/2009,13949)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2009 - L 24 KR 173/09 B ER (https://dejure.org/2009,13949)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2009 - L 24 KR 173/09 B ER (https://dejure.org/2009,13949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhalt von Pflegegeld für ein Pflegekind in Vollzeitpflege als beitragspflichtiges Einkommen zur gesetzlichen Krankenversicherung für ein freiwillig versichertes Mitglied; Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes als Voraussetzung für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nichtberücksichtigung des Erziehungsbeitrages

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2009 - L 24 KR 173/09
    Unabhängig davon sei die Auffassung, dass die Kosten der Erziehung auch den Pflegepersonen gegenüber zweckbestimmte Einnahmen darstellten (u. a. Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 7 b AS 12/06 R), verfehlt.

    Der Anspruch auf Leistungen zum Unterhalt eines Kindes in Vollzeitpflege, einschließlich des Anspruches auf Hilfe zur Erziehung, steht dem Personensorgeberechtigten und weder dem Kind bzw. dem Jugendlichen als dem auf Unterhalt angewiesenen noch den Pflegepersonen zu (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 12. September 1996 - 5 C 31/95, abgedruckt in NJW 1997, 2831; BVerwG, Beschluss vom 26. März 1999 - 5 B 129/98, zitiert nach juris; zum Teil abweichend BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 7 b AS 12/06 R, abgedruckt in SozR 4-4200 § 11 Nr. 3).

    Soweit daneben in der Leistung für die Erziehung des Pflegekindes auch ein Anteil für die Pflegeeltern als Anerkennung der Erziehungsleistung enthalten ist, stellt sich dieser Anteil, da er wirtschaftlich nicht abgrenzbar und somit wirtschaftlich nicht fassbar ist, lediglich als ideeller Anreiz für die Aufnahme eines Pflegekindes dar, so dass er mangels eines tatsächlichen wirtschaftlichen Wertes die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Pflegeperson nicht beeinflussen kann (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 7 b AS 12/06 R; Oberverwaltungsgericht - OVG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. November 1995 - 24 A 4833/94, abgedruckt in FamRZ 1996, 900; BVerwG, Beschluss vom 26. März 1999 - 5 B 129/98).

    Würden diese Leistungen ganz oder teilweise als Einnahmen und Geldmittel der Pflegeperson behandelt, die für deren Lebensunterhalt verbraucht werden könnten, stünden sie dem Pflegekind nicht mehr ungeschmälert zur Verfügung und würden damit dessen notwendigen Unterhalt beeinträchtigen (BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 7 b AS 12/06 R).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1995 - 24 A 4833/94

    Sozialhilferecht: Berücksichtigung des Erziehungsbeitrags bei Hilfe zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2009 - L 24 KR 173/09
    Soweit daneben in der Leistung für die Erziehung des Pflegekindes auch ein Anteil für die Pflegeeltern als Anerkennung der Erziehungsleistung enthalten ist, stellt sich dieser Anteil, da er wirtschaftlich nicht abgrenzbar und somit wirtschaftlich nicht fassbar ist, lediglich als ideeller Anreiz für die Aufnahme eines Pflegekindes dar, so dass er mangels eines tatsächlichen wirtschaftlichen Wertes die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Pflegeperson nicht beeinflussen kann (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 7 b AS 12/06 R; Oberverwaltungsgericht - OVG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. November 1995 - 24 A 4833/94, abgedruckt in FamRZ 1996, 900; BVerwG, Beschluss vom 26. März 1999 - 5 B 129/98).

    Mit der Erhöhung der Leistungen zur Erziehung des Pflegekindes sollte dieser Entwicklung entgegengewirkt werden, um überhaupt einen Anreiz zu schaffen, Personen zu finden, die anstelle der eigenen Eltern Erziehungsaufgaben übernehmen (wegen des seinerzeit insoweit angemessenen Erziehungsbeitrages vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. November 1995 - 24 A 4833/94).

    Die Leistung zur Erziehung des Pflegekindes stellt daher auch keine Entlohnung der Pflegeperson dar (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. November 1995 - 24 A 4833/94).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 28/05 R

    Krankenversicherung - freiwillige Mitgliedschaft - keine Berücksichtigung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2009 - L 24 KR 173/09
    Die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird von den Einnahmen und nicht von der Bedarfssituation des Mitglieds bestimmt (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 12 KR 1/00 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 240 Nr. 34 = BSGE 87, 228; BSG, Urteil vom 06. September 2001 - B 12 KR 14/00 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 240 Nr. 41; BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 28/05 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 240 Nr. 9).

    Andere früher als zweckbestimmt angesehene und deshalb beitragsfreie Leistungen wie das Wohngeld und die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 06. September 2001 - B 12 KR 14/00 R) erhöhen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und unterliegen daher der Beitragsbemessung (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 28/05 R; zum früheren Recht vgl. BSG, Urteil vom 22. September 1988 - 12 RK 12/86, abgedruckt in SozR 2200 § 180 Nr. 44 = BSGE 64, 100 und wegen weiterer Nachweise BSG, Urteil vom 23. November 1992 - 12 RK 29/92).

    Neben den früheren Leistungen der Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen bleibt allein wegen der gesetzlich geregelten Sonderstellung die Grundrente nach § 31 Bundesversorgungsgesetz (BVG) insoweit, als sie nahezu im gesamten Rechtssystem nicht als Einkommen gewertet wird, das zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht, weil sie ihrem wesentlichen Zweck nach eine Leistung darstellt, die einen ideellen Ausgleich für ein vom Einzelnen erbrachtes gesundheitliches Opfer schafft, für das die staatliche Gemeinschaft verantwortlich ist oder die Verantwortung übernimmt, auch weiterhin beitragsfrei und beeinflusst nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 28/05 R).

  • BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R

    Freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - beitragspflichtige Einnahmen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2009 - L 24 KR 173/09
    Die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird von den Einnahmen und nicht von der Bedarfssituation des Mitglieds bestimmt (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 12 KR 1/00 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 240 Nr. 34 = BSGE 87, 228; BSG, Urteil vom 06. September 2001 - B 12 KR 14/00 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 240 Nr. 41; BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 28/05 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 240 Nr. 9).

    Gleichwohl zählten weiter die früheren Leistungen der Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen nach den §§ 27 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu den nicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes einwirkenden Leistungen (BSG, Urteil vom 06. September 2001 - B 12 KR 14/00 R); bei Personen, denen Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem BSHG gewährt wurde, konnte mithin nur der Betrag der Beitragsbemessung zugrunde gelegt werden, der ihnen als Hilfe zum allgemeinen Lebensunterhalt nach den §§ 11 ff. BSHG zu gewähren gewesen wäre (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 70/80, abgedruckt in SozR 2200 § 180 Nr. 15 = BSGE 56, 101).

    Andere früher als zweckbestimmt angesehene und deshalb beitragsfreie Leistungen wie das Wohngeld und die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 06. September 2001 - B 12 KR 14/00 R) erhöhen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und unterliegen daher der Beitragsbemessung (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 28/05 R; zum früheren Recht vgl. BSG, Urteil vom 22. September 1988 - 12 RK 12/86, abgedruckt in SozR 2200 § 180 Nr. 44 = BSGE 64, 100 und wegen weiterer Nachweise BSG, Urteil vom 23. November 1992 - 12 RK 29/92).

  • BVerwG, 26.03.1999 - 5 B 129.98

    Zulassung einer Revision nur bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2009 - L 24 KR 173/09
    Der Anspruch auf Leistungen zum Unterhalt eines Kindes in Vollzeitpflege, einschließlich des Anspruches auf Hilfe zur Erziehung, steht dem Personensorgeberechtigten und weder dem Kind bzw. dem Jugendlichen als dem auf Unterhalt angewiesenen noch den Pflegepersonen zu (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 12. September 1996 - 5 C 31/95, abgedruckt in NJW 1997, 2831; BVerwG, Beschluss vom 26. März 1999 - 5 B 129/98, zitiert nach juris; zum Teil abweichend BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 7 b AS 12/06 R, abgedruckt in SozR 4-4200 § 11 Nr. 3).

    Soweit daneben in der Leistung für die Erziehung des Pflegekindes auch ein Anteil für die Pflegeeltern als Anerkennung der Erziehungsleistung enthalten ist, stellt sich dieser Anteil, da er wirtschaftlich nicht abgrenzbar und somit wirtschaftlich nicht fassbar ist, lediglich als ideeller Anreiz für die Aufnahme eines Pflegekindes dar, so dass er mangels eines tatsächlichen wirtschaftlichen Wertes die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Pflegeperson nicht beeinflussen kann (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 7 b AS 12/06 R; Oberverwaltungsgericht - OVG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. November 1995 - 24 A 4833/94, abgedruckt in FamRZ 1996, 900; BVerwG, Beschluss vom 26. März 1999 - 5 B 129/98).

  • BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R

    Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Beiträge zur sozialen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2009 - L 24 KR 173/09
    Die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird von den Einnahmen und nicht von der Bedarfssituation des Mitglieds bestimmt (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 12 KR 1/00 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 240 Nr. 34 = BSGE 87, 228; BSG, Urteil vom 06. September 2001 - B 12 KR 14/00 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 240 Nr. 41; BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 28/05 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 240 Nr. 9).

    Zu den Leistungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG gehörten der Regelsatz, alle Mehrbedarfszuschläge, die übernommenen Unterkunftskosten einschließlich Neben- und Heizkosten, einmalige Leistungen zum Lebensunterhalt, Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung und - im Unterschied zu dem bis 31. Dezember 1988 geltenden Recht - im Falle einer entsprechenden Satzungsregelung auch das Wohngeld (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 12 KR 1/00 R).

  • BSG, 23.11.1992 - 12 RK 29/92

    Krankenversicherung - Beiträge - Satzungsregelung - Bemessung - Freiwillig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2009 - L 24 KR 173/09
    Durch solche zweckgebundenen Sozialleistungen wurde auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes in der Regel nicht erhöht (so noch BSG, Urteil vom 23. November 1992 - 12 RK 29/92, abgedruckt in SozR 3-2500 § 240 Nr. 12 = BSGE 71, 237).

    Andere früher als zweckbestimmt angesehene und deshalb beitragsfreie Leistungen wie das Wohngeld und die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 06. September 2001 - B 12 KR 14/00 R) erhöhen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und unterliegen daher der Beitragsbemessung (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 28/05 R; zum früheren Recht vgl. BSG, Urteil vom 22. September 1988 - 12 RK 12/86, abgedruckt in SozR 2200 § 180 Nr. 44 = BSGE 64, 100 und wegen weiterer Nachweise BSG, Urteil vom 23. November 1992 - 12 RK 29/92).

  • BFH, 02.11.2004 - XI S 15/04

    Verlust-Feststellungsbescheid; Feststellungsverjährung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2009 - L 24 KR 173/09
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn nach summarischer Prüfung des Verwaltungsaktes neben Umständen, die für die Rechtmäßigkeit sprechen, gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unsicherheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (so Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 02. November 2004 - XI S 15/04 -), also im Hauptsacheverfahren ein Erfolg wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg.

    Ist der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig, ist eine unbillige Härte ausgeschlossen, denn die Vollziehung zur Verwirklichung eines vom Gesetz vorgeschriebenen Rechtszustandes bedeutet lediglich die Durchsetzung der Rechtspflichten, die jedem anderen Betroffenen in derselben Situation obliegen (vgl. Meyer-Ladewig, a. a. O., § 86 a Rdnr. 27 b; BFH, Beschluss vom 02. November 2004 - XI S 15/04 - Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. November 2005 - 4 EO 871/05 -, zitiert nach juris).

  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2009 - L 24 KR 173/09
    Der Anspruch auf Leistungen zum Unterhalt eines Kindes in Vollzeitpflege, einschließlich des Anspruches auf Hilfe zur Erziehung, steht dem Personensorgeberechtigten und weder dem Kind bzw. dem Jugendlichen als dem auf Unterhalt angewiesenen noch den Pflegepersonen zu (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 12. September 1996 - 5 C 31/95, abgedruckt in NJW 1997, 2831; BVerwG, Beschluss vom 26. März 1999 - 5 B 129/98, zitiert nach juris; zum Teil abweichend BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 7 b AS 12/06 R, abgedruckt in SozR 4-4200 § 11 Nr. 3).
  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 12/86

    Sozialhilfe - Krankenversicherung - Beitragspflicht - Kindergeld

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2009 - L 24 KR 173/09
    Andere früher als zweckbestimmt angesehene und deshalb beitragsfreie Leistungen wie das Wohngeld und die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 06. September 2001 - B 12 KR 14/00 R) erhöhen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und unterliegen daher der Beitragsbemessung (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 28/05 R; zum früheren Recht vgl. BSG, Urteil vom 22. September 1988 - 12 RK 12/86, abgedruckt in SozR 2200 § 180 Nr. 44 = BSGE 64, 100 und wegen weiterer Nachweise BSG, Urteil vom 23. November 1992 - 12 RK 29/92).
  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 70/80

    Sozialhilfeempfänger - Grundlohn - Unterbringung in einem Heim - Lebensunterhalt

  • BSG, 23.09.1999 - B 12 KR 12/98 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Einnahmen aus Vermietung

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragspflicht von

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • OVG Thüringen, 01.11.2005 - 4 EO 871/05

    Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit;

  • BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00

    Effektiver Rechtsschutz und sofortige Vollziehung einer Aufsichtsmaßnahme gem

  • LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 390/12

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwillig versicherter Mitglieder -

    Die anderslautenden Ausführungen des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg in einem Beschluss vom 7. September 2009 (L 24 KR 173/09 B ER) überzeugten nicht.

    Dies rechtfertigt entgegen der Auffassung des Sozialgerichts wie auch des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 7. September 2009 (L 24 KR 173/09 B ER, zit. nach juris) jedoch nicht den Schluss, der an die Pflegeeltern gezahlte Erziehungsbeitrag sei ebenso wie der Grundbetrag lediglich ein "durchlaufender Posten" in deren Haushaltskasse, weil damit sämtliche Ausgaben, die der Erziehung des Pflegekindes dienten, finanziert werden müssten.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - L 1 KR 140/14

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwillig versicherter Mitglieder bei

    Sie verweist auf den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. September 2009 - L 24 KR 173/09 B ER.

    Das spricht dagegen, dass diese Leistungen den Zweck haben, das Einkommen der Pflegeperson zu mehren (BSG v. 29. März 2007 - B 7b AS 12/06 R; LSG Berlin-Brandenburg v. 7. September 2007 - L 24 KR 173/09 B ER).

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - L 5 KR 101/10

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwillig versicherter Mitglieder bei

    Dies rechtfertigt entgegen der Auffassung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 7. September 2009 - L 24 KR 173/09 B ER -, veröffentlicht in juris), jedoch nicht den Schluss, der an die Pflegeeltern gezahlte Erziehungsbeitrag sei ebenso wie das Pflegegeld im engeren Sinne lediglich ein "durchlaufender Posten" in deren Haushaltskasse, weil damit sämtliche Ausgaben, die der Erziehung des Pflegekindes dienten, finanziert werden müssten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - L 1 KR 448/19

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - keine

    Das spricht dagegen, dass diese Leistungen den Zweck haben, das Einkommen der Pflegeperson zu mehren (BSG v. 29. März 2007 - B 7b AS 12/06 R; LSG Berlin-Brandenburg v. 7. September 2007 - L 24 KR 173/09 B ER).
  • SG Berlin, 26.08.2010 - S 185 AS 24298/10

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II; Sanktion wegen Aufgabe eines selbst

    Voraussetzung für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch das Gericht ist, dass bei einer Abwägung das Interesse des Antragstellers, den Vollzug des mit seinem Rechtsbehelf in der Hauptsache angegriffenen Bescheids bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen (privates Aussetzungsinteresse), das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung des Bescheids (öffentliches Vollzugsinteresse) überwiegt (vgl. z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 2008, L 10 B 2154/08 AS ER, Rn. 3 - zit. nach juris; Beschluss vom 29. Juli 2009, L 24 KR 157/09 B ER, Rn. 19 - zit. nach juris; Beschluss vom 7. September 2009, L 24 KR 173/09 B ER, Rn. 23 - zit. nach juris).
  • LSG Hamburg, 21.02.2019 - L 1 KR 83/18
    Das spricht dagegen, dass diese Leistungen den Zweck haben, das Einkommen der Pflegeperson zu mehren (so auch BSG v. 29. März 2007 - B 7b AS 12/06 R; LSG Berlin-Brandenburg v. 7. September 2007 - L 24 KR 173/09 B ER).
  • SG Berlin, 30.07.2010 - S 185 AS 19695/10

    Absenkung bzw Wegfall des Arbeitslosengeldes II; Entscheidung über die

    Voraussetzung für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch das Gericht ist, dass bei einer Abwägung das Interesse des Antragstellers, den Vollzug des mit seinem Rechtsbehelf in der Hauptsache angegriffenen Bescheides bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen (privates Aussetzungsinteresse), das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung des Bescheids (öffentliches Vollzugsinteresse) überwiegt (vgl. z.B. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 2008, L 10 B 2154/08 AS ER, Rn. 3 - zit. nach juris; Beschluss vom 29. Juli 2009, L 24 KR 157/09 B ER, Rn. 19 - zit. nach juris; Beschluss vom 7. September 2009, L 24 KR 173/09 B ER, Rn. 23 - zit. nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2010 - L 4 KR 20/10
    Das LSG Berlin-Brandenburg habe im Beschluss vom 7. September 2009, Az: L 24 KR 173/09 B ER, folgendes entschieden: Ernstliche Zweifel lägen vor, wenn nach summarischer Prüfung des Verwaltungsaktes neben Umständen, die für die Rechtmäßigkeit sprechen würden, gewichtige Gründe zu Tage treten würden, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unsicherheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen würden.
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